Berufungsworkshop
Tiroler Mindestsicherungsgesetz (TMSG)
Am Donnerstag, 23. Februar 2012, findet im ÖGB-Haus in Innsbruck, Südtiroler Platz 14-16, von 14:00 bis 18:00 Uhr die Fortsetzung der letztjährigen Fortbildung zum Thema Tiroler Mindestsicherungsgesetz statt.
Als Vortragende konnten wir erneut Frau DSA Simone Leitgeb, DOWAS, gewinnen, welche bereits die vorjährige Fortbildung durchführte. Bei dieser Veranstaltung werden den TeilnehmerInnen Kenntnisse über die Berufungsmöglichkeit im Tiroler Mindestsicherungsgesetz unter Berücksichtigung des AVG vermittelt.
Der Workshop wurde besonders für SozialarbeiterInnen aus der Praxis mit Kenntnissen des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes entworfen.
Die Teilnahme ist für Mitglieder des obds – Landesgruppe Tirol kostenlos, für alle anderen InteressentInnen beträgt der Beitrag € 30,-, welcher ab 13:40 Uhr direkt vor Ort zu bezahlen ist.
Anmeldungen schicken Sie bitte per E-Mail an tirol@sozialarbeit.at mit dem Betreff "Berufungsworkshop".
Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir um baldige Anmeldung.
TMSG Mindestsätze 2012 Ausgangsbetrag € 773,26 mtl.
Alleinstehende, Alleinerziehende, WG (ohne gem. Wirtschaftsführung)
auch alleinstehende bzw. alleinerziehende mündige Minderjährige
ohne FBH-Selbstbezug € 579,95
Volljährige, nicht alleinstehend oder alleinerziehend, WG
(mit gem. Wirtschaftsführung) auch alleinstehende bzw.
alleinerziehende mündige Minderjährige mit FBH-Selbstbezug € 434,96
ab der 3. leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese
gegenüber einer anderen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Person unterhaltsberechtigt ist sowie mj. Kinder ohne FBH € 289,97
Minderjährige mit Anspruch auf Familienbeihilfe bei gemeinsamem
Haushalt mit Unterhaltspflichtigen € 191,38
Taschengeld bei stationärem Aufenthalt € 115,99
Sonderzahlung bei Bezug von mind. 3 Monaten vor SZ-Monat
(Stichtag = Monatserster) in den Monaten März, Juni,
September, Dezember € 69,59
Weitere Informationen zum Tiroler Mindestsicherungsgesetz homepage http://www.mindestsicherungtirol.at zu finden.
Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz zum downloaden:
http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/politik/landesgesetzblatt/downloads/2010/lgbl32-2010.pdf
Sozialarbeit in Tirol - Sammlung
Wir versuchen, alle Ausgaben von Sozialarbeit in Tirol zu archivieren. Für eine komplette Sammlung fehlen uns noch folgende Nummern: 3 - 43 – 57 – 60 – 61 - 78
Wer eine oder mehrere dieser SIT´s hat und sie dem Berufsverband zur Verfügung stellen möchte, bitte um Kontaktaufnahme unter tirol@sozialarbeit.at
Das
SIT 86
- Sozialarbeit in Tirol
wird im Frühjahr 2012 erscheinen.
Beiträge, Ideen, Vorschläge können gerne an tirol@sozialarbeit.at geschickt werden.
Alle SIT Ausgaben
downloadbar unter Downloads
SIT
Um den interessierten Tiroler SozialarbeiterInnen eine inhaltliche und thematische Mitarbeit im Berufsverband auch ohne Vorstandstätigkeit zu ermöglichen, hat der Vorstand des obds – Landesgruppe Tirol die bestehende Vereinsstruktur erweitert und Arbeitsgruppen eingerichtet, zu denen jedes Mitglied des Berufsverbandes herzlich eingeladen ist.
Zwei Arbeitsgruppen sind derzeit aktiv:
SIT: Redaktion, Layout,… ; Koordination Marco Uhl
Fortbildungen – Veranstaltungen:
Koordination Jakob Wohlfarter
Wenn ihr oder KollegInnen Interesse an der Mitarbeit habt, könnt ihr umgehend Kontakt mit uns aufnehmen unter tirol@soziarbeit.at
Bundestagung des OBDS 2012

www.niederoesterreich-sozialarbeit.at
Das
SIT
- Sozialarbeit in Tirol
wird
ab sofort nur noch 2 x jährlich – im Frühjahr und
im Herbst – erscheinen.
Bei Bedarf werden wir zusätzlich Sondernummern herausbringen.
Das ABO kostet weiterhin € 15,-.
SIT 85 ist erschienen.
Diese Ausgabe beschäftigt sich mit : 25 Jahre SIT
Rückmeldungen können an tirol@sozialarbeit.at gemailt werden.
Alle SIT Ausgaben
downloadbar unter Downloads
SIT
WICHTIG!
Verwertbarkeit von abgehörten Telefonaten zwischen SozialarbeiterInnen und KlientInnen
Weiterhin sollten sich alle KollegInnen bewusst sein, dass in der täglichen KlientInnenarbeit Telefongespräche mit unserer KlientInnen polizeilich abgehört und aufgezeichnet werden könnten.
Eine aktuelle Entscheidung des OLG Innsbruck stellt nun aber klar, dass diese Protokolle strafrechtlich nicht verwertbar sind. Klar ist leider aber auch, dass solche Protokolle, so sie dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurden, in einem möglichen arbeitsrechtlichen Verfahren verwendet werden können.
Deswegen unsere dringende Empfehlung:
Sollten z. B. aufgrund von abgehörten Telefongesprächen polizeiliche Ermittlungen gegen euch eingeleitet werden, so besprecht euch umgehend mit einem Anwalt eures Vertrauens – und mit eurem Arbeitgeber erst danach.
Außer er genießt euer uneingeschränktes Vertrauen und ihr könnt euch sicher sein, dass er euch unterstützt und die Protokolle nicht gegen euch verwendet…
Interessante Beiträge dazu findet ihr auch im SIT 84.
Der Vorstand
des Österreichischen Berufsverbandes obds
– Landesgruppe Tirol sucht immer wieder Mitglieder, die
gerne aktiv im Vorstand mitarbeiten möchten.
Je nach Interessen gibt es verschiedene Möglichkeiten Ideen und
Arbeitszeit einzubringen wie z. B. organisatorische Aufgaben, Redaktionelle
Arbeit bzw. Verfassen von Artikeln für das SIT, Protokolle, Organisation
von Veranstaltungen…
Als Voraussetzung sehen wir, neben der Mitgliedschaft beim obds –
LG Tirol, die Bereitschaft, sich mit dem Berufsverband und seinen Aufgaben
– auch kritisch – auseinandersetzen zu wollen und regelmäßig
zu den Sitzungen (1 x monatlich ca. 1 ½ Std.) kommen zu können.
Der zeitliche Aufwand darüber hinaus richtet sich nach Engagement
und übernommenen Aufgaben.
Interessierte können sich unter tirol@sozialarbeit.at
für eine der nächsten Sitzungen anmelden.
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- Landesgruppe Tirol
Postfach 219
6010 Innsbruck
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